Swatch Group: Schiedsgerichtentscheid Tiffany
Biel (Schweiz), 4. März 2015 – Swatch Group bestätigt, dass das erstinstanzliche ordentliche Gericht in Amsterdam heute den Schiedspruch vom 21.12.2013 aufgehoben hat. Die Aufhebung erfolgte aus rein formalen Gründen, die von Swatch Group klar bestritten werden.
Swatch Group wird das Urteil selbstverständlich an die nächste Instanz (Berufungsgericht) weiterziehen. Swatch Group ist überzeugt, dass der Schiedsspruch vom 21.12.2013 korrekt ergangen ist und keine formalen Fehler enthält.
Bis zu einem endgültigen Entscheid der letzten Instanz (Supreme Court of The Netherlands) ist das Urteil des erstinstanzlichen ordentlichen Gerichtes in Amsterdam nicht rechtskräftig und hat keine materiellen Konsequenzen für Swatch Group.
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