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2004
Swatch Group: Kommentare zu den heute publizierten Artikeln über den Arbeitskonflikt mit zwei ehemaligen Mitarbeitern und deren Behauptungen zum Thema Steuerhinterziehung
Diese beiden ehemaligen Mitarbeiter waren für Swatch Group in Hong Kong bzw. Singapur als regionale Controller (keine leitenden Führungskräfte) tätig. Sowohl Herr Ede als auch Herr Phanthala waren Angestellte von Swatch Group Management Services SA in der Schweiz. Sie waren zu keiner Zeit in den USA angestellt.
Swatch Group ist der Ansicht, dass diese Angelegenheit nicht in Zusammenhang mit dem Sarbanes-Oxley-Gesetz zu sehen ist und somit nicht in die Zuständigkeit der US-amerikanischen Gerichte fällt, da die Aktien von Swatch Group nicht an einer US-amerikanischen Börse gehandelt werden. Nichtsdestotrotz nimmt Swatch Group die Behauptungen sehr ernst. Das Top-Management hat umgehend eine interne Untersuchung angeordnet und eingeleitet, als es über die Beschwerden dieser beiden ehemaligen Mitarbeiter informiert wurde.
Der eigentliche Fall, über den im Wall Street Journal und in der Financial Times berichtet wurde, betrifft einen reinen Arbeitskonflikt zwischen dem Unternehmen und zwei ehemaligen Mitarbeitern. Mindestens einer dieser beiden ehemaligen Mitarbeiter fordert eine höhere Abfindung als laut Arbeitvertrag vorgesehen. Der Fall wurde dem Arbeitsministerium der USA mitgeteilt, als Swatch Group das Angebot des Anwalts der beiden ehemaligen Mitarbeiter einer aussergerichtlichen Einigung ablehnte.
Wie aus den ersten Ergebnissen unserer Untersuchung hervorgeht, hat Swatch Group keine geltenden Gesetze verletzt. Eines der Unternehmensprinzipien von Swatch Group lautet, alle nationalen und internationalen Gesetze zu respektieren, einschliesslich der Steuergesetze.
Es ist in jedem Unternehmen üblich, den Geschäftsbetrieb derart zu strukturieren, dass alle fälligen Steuern ausnahmslos, jedoch nicht über das gesetzlich vorgesehene Mass hinaus, bezahlt werden und dass stets die per Gesetz und Verordnungen festgelegten Regeln eingehalten werden.
Transferpreispolitik ist ein sehr komplexes Thema. Sie ist nicht nur von starken Währungsschwankungen, sondern beispielsweise auch von den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen, der Kostensituation und der Distributionsstruktur abhängig. Keines der Swatch-Group-Unternehmen berechnet Transferpreise zu Steuerzwecken, sondern im Hinblick auf die Harmonisierung der internationalen Preisstruktur für den Verbraucher. Auf diese Weise soll ein Graumarkt vermieden werden, der grossen Schaden anrichtet und weit mehr Kosten verursacht als die Steuern.
Kontakte:
Béatrice Howald, Head of PR/Press, Swatch Group
+41 32 343 68 33, Fax +41 32 343 69 22
E-Mail: press@swatchgroup.com
Für Finanzanalysten:
Edgar Geiser, Thomas Dürr, Swatch Group
+41 32 343 68 11, Fax +41 32 343 69 16
E-Mail: investor.relations@swatchgroup.com
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