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Swatch Group: Die Beschwerde der ehemaligen Mitarbeiter in den USA abgewiesen

Swatch Group: Die Beschwerde der ehemaligen Mitarbeiter in den USA abgewiesen

Biel (Schweiz), 14. August 2004 – Die Swatch Group AG wurde heute informiert, dass die Beschwerde, die zwei ehemalige Mitarbeiter gegen das Unternehmen eingereicht hatten, abgewiesen wurde.

Nach Beendigung seiner Untersuchung hat das Arbeitsministerium in Amerika (U.S. Department of Labor) klar festgehalten, dass es keinen Grund sehe, das so genannte Sarbanes-Oxley Gesetz (Mitarbeiterschutz-Klausel) anzuwenden, da die Behauptungen sich auf angebliche Geschehnisse ausserhalb der Vereinigten Staaten beziehen.

Die Information wurde der Swatch Group AG heute durch ihre Anwälte in den Vereinigten Staaten mittels Kopie des Schreibens vom „Department of Labor“ an die Anwälte der beiden Kläger vom 4. August 2004 zugestellt.

Kontakte:
Béatrice Howald, Head of PR/Press, Swatch Group
+41 32 343 68 33, Fax +41 32 343 69 22
E-Mail: press@swatchgroup.com

Für FinanzanalystInnen:
Edgar Geiser, CFO, Thomas Dürr, Corporate Treasurer Swatch Group
+41 32 343 68 11, Fax +41 32 343 69 16
E-Mail: investor.relations@swatchgroup.com

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