Stellungnahme zu den jüngsten Äusserungen von GreenWood Capital
Die Behauptungen des amerikanischen, aktivistischen Investors GreenWood, die Swatch Group würde Schweizer Recht verletzen sind völlig falsch und die Swatch Group behält sich diesbezüglich alle Rechte vor. Die Swatch Group handelt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften.
Wir erinnern daran, dass die Kandidatur dieses amerikanischen, aktivistischen Investors in den Verwaltungsrat bei der Generalversammlung 2025 von den Aktionären mit über 79,2 % Nein-Stimmen aus wichtigen Gründen abgelehnt wurde und dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts die besagt, dass die Generalversammlung das Recht hat, die Wahl eines Vertreters einer Aktienkategorie in den Verwaltungsrat aus wichtigen Gründen abzulehnen. Die Behauptung von GreenWood Investors die Ablehnung durch die Generalversammlung sei «illegal» ist schlicht falsch.
Auch eine Abstimmung der Inhaberaktionäre über die Wahl von Herrn Steven Wood als Vertreter der Inhaberaktionäre wurde an der Generalversammlung 2025 durchgeführt und dessen Ergebnis publiziert. Wie diese Abstimmung durchgeführt werden muss, wird vom Gesetz nachweislich nicht vorgeschrieben. Die Behauptung von GreenWood Investors, dass eine solche Abstimmung zwingend in einem separaten Wahlgang durchgeführt werden muss, ist somit ebenso nicht korrekt.
Die Swatch Group hat ihren Sitz in der Schweiz und daher gilt für das Unternehmen Schweizer Recht, das Swatch Group seit Anbeginn einhält - unabhängig von falschen Behauptungen eines amerikanischen aktivistischen Investors.
Kursdaten: vwd group / EQS Group AG. Die Kurse werden mit ca. 15 Minuten Zeitverzögerung angezeigt.
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