Ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre
Ordentliche Generalversammlung der The Swatch Group AG am 12. Mai 2026:
Frist für Traktandierungsbegehren
Aktionärinnen und Aktionäre, die gemäss Art. 14 Abs. 3 der Statuten der The Swatch Group AG und Art. 699b OR mindestens 0.5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, können die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen.
Traktandierungsbegehren müssen bis spätestens am 18. Februar 2026 dem Verwaltungsrat schriftlich, unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes eingehen.
Sofern eine Begründung in die Einladung aufgenommen werden soll, ist sie innert derselben Frist einzureichen und kurz, klar und prägnant zu formulieren.
Dem Traktandierungsbegehren ist ein Nachweis der vertretenen Aktien zum Zeitpunkt der Einreichung des Traktandierungsbegehrens, sowie eine Bestätigung der Depotbank beizulegen.
Zusammenfassung der Beschlüsse der Generalversammlung 2025