Nicolas G. Hayek 1928–2010

Pressemitteilung
Biel/Bienne, 28. Juni 2010 - Wir haben die traurige Pflicht, Ihnen mitzuteilen, dass Herr Nicolas G. Hayek, Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Swatch Group heute völlig unerwartet während der Arbeit in seiner geliebten Swatch Group an einem Herzversagen gestorben ist.
Herrn Nicolas G. Hayek kommen riesige Verdienste bei der Rettung der Schweizerischen Uhrenindustrie und bei der Gründung und der geschäftlichen Entwicklung der Swatch Group zu. Herr Nicolas G. Hayek hat es mit der Swatch Group verstanden, seine Visionen eines starken Uhrenkonzerns mit hoher schweizerischer Wertschöpfung zu verwirklichen und nachhaltig umzusetzen. Er gilt zu Recht als wegweisender Unternehmer dieses Landes.
Herr Nicolas G. Hayek hat es auch verstanden, durch entsprechende personelle Entscheidungen sicherzustellen, dass seine Ideen und Vorstellungen überdauern und dass die Kontinuität sowohl im Aktionariat, wie auch im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung gewährleistet ist.
Ähnliche News

Geleitwort der Präsidentin
Rede von Nayla Hayek, Präsidentin des Swatch Group Verwaltungsrates, anlässlich der Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Mai 2025 in Biel (BE), Schweiz. Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Damen und HerrenLiebe Mitaktionärinnen und Mitaktionäre Sie haben ja sicherlich alle unseren Jahresbericht mit meinem Geleitwort gelesen, ob in…

Ordentliche Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Swatch Group hat gemäss Art. 12 ff. der Statuten der Gesellschaft am Mittwoch, den 21. Mai 2025, online stattgefunden. Alle vom Verwaltungsrat gestellten Anträge wurden von der Generalversammlung mit grossem Mehr angenommen. Die Kandidatur von Herrn Steven Wood in den…

Ordentliche Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend Aktionäre genannt) findet gemäss Art. 12 ff. der Statuten der Gesellschaft am Mittwoch, den 21. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ/CEST), virtuell, d.h. ohne physische Teilnahme der Aktionäre statt.Der Verwaltungsrat hat gestützt auf Art. 701d Abs. 1 des Obligationenrechts (…