ad hoc Mitteilung

Swatch Group

ad hoc Mitteilung

Ein Einzelaktionär der Swatch Group beabsichtigt, eine Anfechtungsklage gegen die Blockwahl des Verwaltungsrates der Gesellschaft anlässlich der letzten Generalversammlung einzureichen (Art. 706 OR). Er ist der Ansicht, dass mit der erfolgten Blockwahl des Verwaltungsrates gegen das Aktienrecht verstossen wurde. Der Aktionär wollte Einzelwahlen des Verwaltungsrates, um gegen ein Mitglied des Verwaltungsrates stimmen zu können, dem er offenbar mangelnde Unabhängigkeit vorwirft. Eine Schlichtungsverhandlung findet anfangs November statt. Swatch Group sieht einer allfälligen Klage gelassen entgegen.

Im nächsten Jahr werden (nach Inkrafttreten der Verordnung gegen die Abzockerei) wie von der Verordnung verlangt, alle Wahlen einzeln und für eine Amtsdauer von einem Jahr erfolgen.

Biel / Bienne (Schweiz), 3. Oktober 2013

 

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