Domainname swatch.ru

Das zehnte Arbitrazh-Berufungsgericht bestätigt Entscheid zugunsten von Swatch
In einem Entscheid vom 7. Februar 2011 hat das russische Berufungsgericht des zehnten Arbitrazh die Position des Gerichts der Region Moskau bestätigt, wonach dem Inhaber von swatch.ru die Nutzung dieses Domainnamens verboten und er verpflichtet ist, die Domain an die Swatch AG zu übertragen.
Swatch ist überzeugt, dass der Entscheid des Berufungsgericht vollkommen korrekt ist. Die russische Gesetzgebung erlaubt es Inhabern von bekannten Marken, ihre Rechte auch im Internet zu schützen. Insbesondere wenn – was gewöhnlich der Fall ist – ein Cybersquatter einen Domainnamen einzig zum Zweck registriert, ihn wieder verkaufen zu können und damit den Inhaber der Marke (und des Firmennamens) daran hindert, seine geschützte Marke (und seinen Firmennamen) im Internet zu nutzen, ist dies als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen. Dieser Standpunkt wird von einer zunehmenden Zahl von Gerichten der russischen Föderation vertreten.
Swatch toleriert das Cybersquatting ihrer Marken nicht und unternimmt rechtliche Schritte gegen alle Dritten, welche durch die Registrierung von Domainnamen Marken von Swatch verletzen.
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